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   BPatG, 14.11.2002 - 25 W (pat) 189/01   

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BPatG, 14.11.2002 - 25 W (pat) 189/01 (https://dejure.org/2002,20896)
BPatG, Entscheidung vom 14.11.2002 - 25 W (pat) 189/01 (https://dejure.org/2002,20896)
BPatG, Entscheidung vom 14. November 2002 - 25 W (pat) 189/01 (https://dejure.org/2002,20896)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (31)

  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 127/01

    Kein Markenschutz bei fehlender Unterscheidungskraft - BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 14.11.2002 - 25 W (pat) 189/01
    Denn aus der Sicht des Verkehrs kann es zahlreiche - im Einzelfall zu untersuchende - Gründe geben, in einem Zeichen keinen herkunftsbezogenen Hinweis zu sehen - wie zB bei nur mittelbar beschreibenden Bezeichnungen bzw solchen mit lediglich assoziativer Verbindung zur Ware oder Dienstleistung oder bei Werbeschlagwörtern (vgl hierzu eingehend BPatG MarkenR 2002, 201, 205-207 - BerlinCard - mwH).

    Denn auch die mit einer verallgemeinernden Aussage einhergehende Unbestimmtheit einer Angabe oder die Unkenntnis der durch den Begriff im Einzelfall repräsentierten tatsächlichen Inhalte muss einem Verständnis als bloße Sachangabe - wie auch der Beurteilung als freihaltebedürftiger Sachbegriff - nicht entgegenstehen (vgl für die Sammelbezeichnung "Bücher für eine bessere Welt" auch BGH MarkenR 2000, 330, 332; ferner BPatG MarkenR 2002, 201, 207 - BerlinCard - mwH).

    Denn auch das EuG hat wiederholt unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung ausgeführt, dass die Entscheidungspraxis der nationalen Markenämter und die Anerkennung der Unterscheidungskraft eines ähnlichen Zeichens durch die Entscheidung nationaler Gerichte der Mitgliedstaaten nur Umstände darstellen, die für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke berücksichtigt werden können, ohne jedoch entscheidend zu sein (EuG MarkenR 2001, 418, 423, Tz 65 - Waschmitteltablette - mwN; vgl auch BPatG MarkenR 2002, 201, 209 - Berlin Card - mwH).

  • BPatG, 28.02.2002 - 25 W (pat) 208/01

    Fehlender Markenschutz bei allgemeiner mehrdeutiger Angabe - Oekoland

    Auszug aus BPatG, 14.11.2002 - 25 W (pat) 189/01
    Dies gilt auch dann, wenn man die in § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG genannten "sonstigen" Merkmalsangaben in zutreffender Weise nicht zu einschränkend auslegt (vgl hierzu auch Ströbele, Absolute Eintragungshindernisse im Markenrecht, GRUR 2001, 658, 662; Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 114; BPatG MarkenR 2002, 299, 302 - OEKOLAND).

    aa) Insoweit ist zunächst zu berücksichtigen, dass bei einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, welches wie vorliegend insbesondere durch die Verwendung weiter Oberbegriffe wie "Werbung; Telekommunikation; ärztliche Versorgung; Gesundheits- und Schönheitspflege; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung" eine Vielzahl unterschiedlicher Einzeldienstleistungen umfasst, die Eintragung des angemeldeten Zeichens aber bereits dann für den jeweilig beanspruchten Oberbegriff ausgeschlossen ist, wenn sich auch nur für eine spezielle, hierunter fallende Dienstleistung ein Eintragungshindernis ergibt (vgl BGH WRP 2002, 91, 93-94 - AC - unter Hinweis auf BGH GRUR 1997, 634, 635 - Turbo II - zum Löschungsverfahren; BPatG MarkenR 2002, 299, 301 - OEKOLAND).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind aber auch Zeichen nicht schutzfähig, welche sich auch bei Anlegung des gebotenen großzügigen Maßstabes wie vorliegend auf eine verständliche Beschreibung des möglichen Inhalts, Zwecks, Ergebnisses usw der Dienstleistung oder ihrer möglichen Werke reduzieren bzw die wegen ihres thematischen Bezugs und ihrer Nähe zu einem Werktitel oder ihres schlagwortartig zusammengefassten Aussageinhalts ein Verkehrsverständnis als Sachangabe und nicht als eine vom Gegenstand der Dienstleistung losgelöste Kennzeichnung ohne weiteres nahe legen (vgl BGH MarkenR 2001, 363, 365 - REICH UND SCHOEN; MarkenR 2001, 368, 370 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH MarkenR 2002, 338, 340 - Bar jeder Vernunft; EuG GRUR Int 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; GRUR Int 2001, 556 - CINE ACTION; BPatG MarkenR 2002, 299, 304 - OEKOLAND).

  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BPatG, 14.11.2002 - 25 W (pat) 189/01
    Denn die angesprochenen Verkehrskreise werden hierin in bezug auf diese Dienstleistungen auch unter Berücksichtigung der gewählten Sprachform und der insoweit üblichen Bezeichnungsgewohnheiten (vgl hierzu EuGH, MarkenR 2001, 400 - Babydry; BGH MarkenR 2001, 465 469, - Bit/Bud - mwH) ausschließlich einen beschreibenden Sachhinweis darauf sehen, dass es sich um ein Dienstleistungsangebot handelt, welches das Thema "beauty" im Internet zum Gegenstand hat (vgl auch PAVIS PRO-MA, Kliems, 25 W (pat) 17/01 - Health Net; PAVIS PROMA, Knoll, 30 W (pat) 316/96 - TelNet; PAVIS PROMA, Kliems, 29 W (pat) 163/99 - Global-Net; PAVIS PROMA, Kliems, 27 W (pat) 93/00 - AGRARNET.de).

    Denn auch in bezug auf den möglichen Gegenstand dieser Dienstleistungen stellt die angemeldete Bezeichnung - auch unter Berücksichtigung der gewählten Sprachform und der üblichen Bezeichnungsgewohnheiten (vgl hierzu EuGH, MarkenR 2001, 400 - Babydry; BGH MarkenR 2001, 465 469, - Bit/Bud - mwH) - aus der Sicht des Verbrauchers nur einen entfernten, andeutenden und mittelbaren Zusammenhang her, der nicht als eine bloße Beschreibung oder als sonstige themenbezogene Sachangabe verstanden und mit dieser gleichsetzt wird.

  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 14.11.2002 - 25 W (pat) 189/01
    Deshalb kann die Frage, ob ein Zeichen eine solche Unterscheidungskraft besitzt, nicht abstrakt ohne Berücksichtigung der Waren oder Dienstleistungen, die sie unterscheiden sollen, beurteilt werden (zur ständigen Rspr vgl EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22, 29 - Bravo; BGH MarkenR 1999, 292, 294 - HOUSE OF BLUES).

    Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Verwendung derartiger, vertriebsbezogener Sachangaben auch im Zusammenhang mit den konkreten Waren oder mit bestimmten Warensortimenten und nicht nur in bezug auf den Herstellerbetrieb, das Handelsunternehmen - also zB die Internet Parfümerie - den üblichen Bezeichnungsgewohnheiten entspricht (vgl auch BGH MarkenR 1999, 292, 294 - HOUSE OF BLUES; BGH MarkenR 2001, 465 469, - Bit/Bud - mwH).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.11.2002 - 25 W (pat) 189/01
    Insoweit hat der Bundesgerichtshof auch klargestellt, dass die Formulierung des Fehlens "jeglicher" Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG im Lichte der Anforderungen an die Unterscheidungskraft als Marke zu beurteilen ist und nicht auf die (geringeren) Anforderungen an die Unterscheidungskraft abzustellen ist, wie sie für Werktitel gelten (BGH MarkenR 2001, 368, 370 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten - mwN).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind aber auch Zeichen nicht schutzfähig, welche sich auch bei Anlegung des gebotenen großzügigen Maßstabes wie vorliegend auf eine verständliche Beschreibung des möglichen Inhalts, Zwecks, Ergebnisses usw der Dienstleistung oder ihrer möglichen Werke reduzieren bzw die wegen ihres thematischen Bezugs und ihrer Nähe zu einem Werktitel oder ihres schlagwortartig zusammengefassten Aussageinhalts ein Verkehrsverständnis als Sachangabe und nicht als eine vom Gegenstand der Dienstleistung losgelöste Kennzeichnung ohne weiteres nahe legen (vgl BGH MarkenR 2001, 363, 365 - REICH UND SCHOEN; MarkenR 2001, 368, 370 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH MarkenR 2002, 338, 340 - Bar jeder Vernunft; EuG GRUR Int 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; GRUR Int 2001, 556 - CINE ACTION; BPatG MarkenR 2002, 299, 304 - OEKOLAND).

  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 14.11.2002 - 25 W (pat) 189/01
    Unterscheidungskraft ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK; EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo - zur GMV).

    Deshalb kann die Frage, ob ein Zeichen eine solche Unterscheidungskraft besitzt, nicht abstrakt ohne Berücksichtigung der Waren oder Dienstleistungen, die sie unterscheiden sollen, beurteilt werden (zur ständigen Rspr vgl EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22, 29 - Bravo; BGH MarkenR 1999, 292, 294 - HOUSE OF BLUES).

  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 18/98

    Stabtaschenlampen; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 14.11.2002 - 25 W (pat) 189/01
    Entsprechendes gilt auch vorliegend, wenn auch die Bedeutung fremdsprachiger ausländischer Bezeichnungen im jeweilig ursprünglichen Sprachraum durchaus im Einzelfall für die Beurteilung des allein maßgeblichen inländischen Verkehrsverständnis in tatsächlicher Hinsicht eine indizielle Bedeutung im positiven wie im negativen Sinne zukommen kann (vgl hierzu ausführlich Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 87-88; ferner BGH MarkenR 2001, 71, 74 - Stabtaschenlampe - mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 14.11.2002 - 25 W (pat) 189/01
    Zu berücksichtigen ist auch, dass grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist und es zur Begründung von Unterscheidungskraft keiner eigentümlichen oder originellen Zeichenbildung oder eines Phantasieüberschusses bedarf, wenn diese Merkmale auch ein Indiz für Unterscheidungskraft sein können (vgl BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE; EuG GRUR Int 2001, 756, 759 Tz 39 - EASYBANK - zu Art. 7 Abs. 1 Buchst b und c GMV).
  • EuG, 05.04.2001 - T-87/00

    Bank für Arbeit und Wirtschaft / OHMI (EASYBANK)

    Auszug aus BPatG, 14.11.2002 - 25 W (pat) 189/01
    Zu berücksichtigen ist auch, dass grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist und es zur Begründung von Unterscheidungskraft keiner eigentümlichen oder originellen Zeichenbildung oder eines Phantasieüberschusses bedarf, wenn diese Merkmale auch ein Indiz für Unterscheidungskraft sein können (vgl BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE; EuG GRUR Int 2001, 756, 759 Tz 39 - EASYBANK - zu Art. 7 Abs. 1 Buchst b und c GMV).
  • EuG, 27.02.2002 - T-219/00

    Ellos / HABM (ELLOS)

    Auszug aus BPatG, 14.11.2002 - 25 W (pat) 189/01
    Das EuG hat insoweit auch darauf hingewiesen, dass das Markenrecht der Gemeinschaft nicht dadurch zu harmonisieren ist, dass das Amt die in jedem Mitgliedsstaat bestehenden nationalen Eintragungen seinerseits zur Eintragung zulässt (MarkenR 2002, 98, 102 Tz 55 - ELLOS).
  • EuG, 19.09.2001 - T-129/00

    Procter & Gamble / OHMI (Tablette rectangulaire avec incrustation)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

  • BGH, 16.11.2000 - I ZB 36/98

    Jeanshosentasche; Unterscheidungskraft einer Bildmarke bei nur teilweiser

  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

  • BGH, 07.06.2001 - I ZB 20/99

    LOOK; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

  • EuG, 31.01.2001 - T-135/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Action)

  • EuG, 31.01.2001 - T-136/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Comedy)

  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 149/01

    Schutzgegenstand einer bei der Anmeldung beigefügten farbigen Wiedergabe einer

  • BPatG, 24.07.2001 - 27 W (pat) 93/00
  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68

    Ablehnung einer Bildzeichenanmeldung (Warenzeichenanmeldung) durch das Patentamt

  • BPatG, 28.06.2001 - 25 W (pat) 17/01
  • BPatG, 05.04.2000 - 29 W (pat) 163/99
  • BPatG, 27.04.1998 - 30 W (pat) 316/96
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